Tätigkeitsprofil eines Patentanwalts

Die technische Kreativität ist mit Sicherheit das bedeutsamste Kapital eines Unternehmens. Technische Neuentwicklungen, gelungene Produktentwicklungen oder erfolgreiche Marken können oft kopiert werden, da in der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gilt. Dagegen hilft meist nur eins: Die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten.

Zur Verfügung stehen dafür das Patent oder Gebrauchsmuster (technische Erfindung) oder das Geschmacksmuster (ästhetische Form- oder Flächengestaltung). Firmennamen, Produktnamen oder Logos lassen sich durch Marken sichern. Gewerbliche Schutzrechte bieten für alle Unternehmen eine Gewähr für die ungestörte Entfaltung als Wettbewerbsteilnehmer auf dem Markt.

  • Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz (neben Patenten auch Gebrauchsmuster, Marken, Design, Know-how)
  • Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und weltweit
  • Vertretung vor Patentämtern, internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes und vor Patentgerichten
  • Einzahlung der Jahresgebühren, Überwachung von Schutzrechten und Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
  • Beratung zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechtes
  • Ausarbeitung von Lizenzverträgen
  • Recherchen zum Stand der Technik
  • Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen; Auftreten vor allen einschlägigen Gerichten

Tätigkeitsgebiete

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Patente

Technische Erfindungen, die weltweit neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, können mit Patenten geschützt werden. Das Patent gibt dem Inhaber für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren das alleinige Verfügungsrecht über seine Erfindung.

Gebrauchsmuster

Als Gebrauchsmuster können technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, geschützt werden. Den Inhaber gibt das Gebrauchsmuster für bis zu 10 Jahre das Recht, Dritte von der unberechtigten Nutzung der Erfindung auszuschließen.

Marken

Durch eine Markeneintragung können Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen von denen eines anderen Unternehmens unterscheidungskräftig kennzeichnen. Die Marke macht gleichartige Waren oder Dienstleistungen unterscheidbar und kann den Verbraucher als Orientierungshilfe dienen. Dem Inhaber gibt die Marke das ausschließliche Recht zur Nutzung für die von ihm angemeldeten Waren und Dienstleistungen.

Design-Schutz

Das Geschmacksmuster findet für besonders ästhetische Gestaltungen, unter anderem von Konsumgütern wie Haushaltsgeräte, Möbel, Leichten, Elektro- und Sanitärartikel etc. Anwendung. Sie können in der Ausgestaltung ihrer Form- und Farbgebung geschützt werden, wenn sie auf einer schöpferischen Leistung beruhen, neu und eigentümlich sind. Der Inhaber ist für eine Zeit von bis zu 25 Jahren berechtigt, seine Muster oder Modelle nachzubilden und zu verbreiten.

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