Tätigkeitsprofil eines Patentanwalts
Die technische Kreativität ist mit Sicherheit das bedeutsamste Kapital eines Unternehmens. Technische Neuentwicklungen, gelungene Produktentwicklungen oder erfolgreiche Marken können oft kopiert werden, da in der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gilt. Dagegen hilft meist nur eins: Die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten.
Zur Verfügung stehen dafür das Patent oder Gebrauchsmuster (technische Erfindung) oder das Geschmacksmuster (ästhetische Form- oder Flächengestaltung). Firmennamen, Produktnamen oder Logos lassen sich durch Marken sichern. Gewerbliche Schutzrechte bieten für alle Unternehmen eine Gewähr für die ungestörte Entfaltung als Wettbewerbsteilnehmer auf dem Markt.
- Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz (neben Patenten auch Gebrauchsmuster, Marken, Design, Know-how)
- Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und weltweit
- Vertretung vor Patentämtern, internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes und vor Patentgerichten
- Einzahlung der Jahresgebühren, Überwachung von Schutzrechten und Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
- Beratung zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechtes
- Ausarbeitung von Lizenzverträgen
- Recherchen zum Stand der Technik
- Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen; Auftreten vor allen einschlägigen Gerichten